Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:
- Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter: ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite unter der Rubrik „Schulausfall“)
- Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte und/ oder andere Benachrichtigungssysteme wie SMS-Dienste, BIWAPP oder KATWARN (je nach Region)
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung der Bonifatiusschule II